Beiträge

Sämtliche Kurse können frei gewählt und genutzt werden. Die Mitgliedschaft gilt für das Gesamtprogramm der Budoabteilung der Sportvereinigung Polizei Hamburg von 1920 e. V. Unser täglich geöffneter Kraftraum und die Sauna können ebenfalls ohne Aufpreis von unseren Vereinsangehörigen genutzt werden. Ein kostenloses Probetraining ist jederzeit möglich. Melde dich einfach über das Geschäftszimmer an.

Monatsbeiträge gültig ab 01.04.2022

1. Kinder bis 6 Jahre 14.00 €
2. Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre 17.00 €
3. Erwachsene 30.00 €
3a. Ehepartner / Lebensgemeinschaften* 45.00 €
4. Familienbeitrag
1 Erwachsener / 1 Kind 32.00 €
1 Erwachsener / 2 Kinder 40.00 €
1 Erwachsener / 3 Kinder 46.00 €
1 Erwachsener / 4 Kinder 54.00 €
2 Erwachsene / 1 Kind 43.00 €
2 Erwachsene / 2 Kinder 50.00 €
2 Erwachsene / 3 Kinder 57.00 €
2 Erwachsene / 4 Kinder 64.00 €
5. Geschwisterbeitrag
2 Geschwister bis 18 Jahre 22.00 €
3 Geschwister bis 18 Jahre 30.00 €
4 Geschwister bis 18 Jahre 36.00 €
6. Schüler/Studenten/Azubi (ab 18 J.) 20.00 €
7. Föderer-/Passivbeitrag* 12,00 €
Einmalige Kosten: Aufnahmegebühr (inkl. Verbandsabgaben und Paß)
Kind bis 6 Jahre (ohne Verbandsabgabe und Paß) 33.25 €
Kind ab 6 J./Schüler/Jugendl./Azubi/Studenten 48.60 €
Erwachsene 56.60 €
Familien (2 Personen) und / oder 62.00 €
Ehepaare / Lebensgemeinschaften*
Familien jede weitere Person + 8.00 €
Verbandsabgaben (Jahressichtmarken)
Ju-Jutsu 17.00 €
Judo 28,00 €
Taekwondo 10.00 €
Karate 23.00 € (Erw.)
18.00 € (Kind)

Verbandsabgabe (richtet sich nach der festgesetzten Höhe des jeweiligen Verbandes) – dieser Betrag wird jährlich zum 01.01. erhoben.

Für die Beträge 6. und 7. ist ein Nachweis zu erbringen. Nach Ablauf der Zeitbegrenzung wird der verminderte Beitrag automatisch dem normalen Beitrag angeglichen. Eine Verminderung ist erst nach Vorlage einer neuen Bescheinigung möglich. Beitragsrückerstattungen sind in diesem Fall generell ausgeschlossen.

Kündigungszeiten:

Ein Austritt aus der Budoabteilung der Sportvereinigung Polizei Hamburg von 1920 e. V. ist zum Quartalsende zulässig. Die Kündigung ist spätestens 6 Wochen vor Quartalsende schriftlich bei  der Abteilung einzurreichen.

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*ein Konto/eine Anschrift (Nachweis erforderlich)
*7) für Nr. 7 ist ein Verdienstnachweis bis max. 800.- € netto erforderlich