Corona 3G-Regelung im Budocentrum Hamburg

Ab Donnerstag, 19. August 2021, gilt im Budocentrum Hamburg die 3G Regelung – mit Lockerungen für Kinder und Schüler.

Im Prinzip setzt die Budoabteilung der Sportvereinigung Polizei (SVP) seit Ende des Lockdown am 07. Juni 2021, die sogenannten 3G Regeln bereits erfolgreich um. Es gelten die Verhaltens- und Hygienemaßnahmen der Hamburger Corona-Vorschriften. Sporttreibende im Budocentrum müssen: geimpft, genesen oder(mit einem Testnachweis aus einem Testzentrum) getestet sein.

Corona 3G-Regelung im Budocentrum der Sportvereinigung Polizei Hamburg

Für Kinder unter 14 Jahre galt der Testnachweis aus einem Testzentrum befristet vom 23. Juli 2021 bis zum 18. August. Diese Einschränkung wird nun aufgelockert. „Da Kinder schon in den Schulen 2x die Woche getestet werden, reicht ab dem 19. August 2021 der unterschriebene und mit Schulstempel versehene 48 Stunden gültige Testnachweis aus den Schulen, um im Budocentrum trainieren zu können. Die jeweils bisherigen Regelungen für sporttreibende Erwachsene und Jugendliche im Budocentrum sowie Gäste unseres Vereinsrestaurant „Budopoint“ bleiben wie sind“, erklärt Hartmut Nadler, Breitensportwart im Vorstand der SVP.

Text: Andreas Rasche (SVP) / Foto: Anja Steusloff (SVP)