Nachtrag: Corona-3G Regelung im Budocentrum Hamburg

Mit der neuen Hamburger Corona Verordnung vom 23. August 2021 kommt auch auf die Vereinsangehörigen der Budoabteilung der Sportvereinigung Polizei Hamburg (SVP) wieder eine Aktualisierung der Testnachweise zu.

Zum Schutz aller Vereinsangehörigen bleibt die Budoabteilung der SVP  ab dem 30. August 2021 bei den bisherigen Sicherheits- Verhaltens- und Hygienemaßnahmen der Hamburger Corona-Vorschriften in Form der 3G Regelung.

Alle Sporttreibenden, egal welcher Altersstufe, müssen im Budocentrum geimpft, genesen oder getestet sein. Bei Kindern ab 12 Jahren aufwärts akzeptiert die Budoabteilung auch weiterhin die Testnachweise aus den Schulen und bittet um Vorlage der entsprechenden Nachweise. Für Kinder unter 12 Jahren möchte die Budoabteilung einen Testnachweis in Form eines privaten Eigentest von zu Hause. Hierzu genügt auch ein Foto vom Test beim Einlass in das Budocentrum.

Die Regelungen für Gäste unseres Vereinsrestaurant „Budopoint“ entsprechen ebenfalls dem neusten Stand.

Weitere Infos siehe: https://www.hamburg.de/verordnung/

Corona 3G Regelung im Budocentrum der Sportvereinigung Polizei Hamburg

Text: Andreas Rasche (SVP) / Foto: Anja Steusloff (SVP)