#CoronaHH: 2G-PLUS beim Indoorsport

Die Corona-2G-Plus-Regelung tritt ab Montag, 10. Januar 2022 in Kraft. Ausnahmen gelten für Personen mit Booster-Impfung und Schüler*innen unter 16 Jahre.

Ab dem 10. Januar 2022 gilt die Corona 2G-Plus Regelung im Budocentrum Hamburg

Die bisherige 2G-Regelung wird mit Hamburger Senatsbeschluss vom 04. Januar 2022 auf 2G-Plus verschärft. Für das Budocentrum Hamburg der Sportvereinigung Polizei Hamburg bedeutet dies:

Zugangsvoraussetzungen (nach Hamburger Corona-Verordnung)

„Die Zugangsvoraussetzungen des Zwei-G-Plus-Zugangsmodells entsprechen den Voraussetzungen des Zwei-G-Modells (geimpft, genesen, einschließlich der bisher geltenden Ausnahmen, insbesondere für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre) ergänzt um die Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises, auch für geimpfte und genesene Personen.

Von der Testpflicht sind im Zwei-G-Plus-Zugangsmodell Personen ausgenommen, die eine Auffrischimpfung erhalten haben. Auch Kinder und Jugendliche, die in der Schule seriell getestet werden, sind von der Testnachweispflicht befreit.“

Dies gilt im Bereich Sport in den folgenden Einrichtungen: Sportbetrieb, Schwimmbäder, Fitnessstudios, andere Sportangebote, jeweils nur in geschlossenen Räumen.

Siehe Quelle: Hamburger Corona-Verordnung www.hamburg.de/coronavirus/
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