Corona-3G Regelung im Budocentrum Hamburg

Ab Montag, 07. März 2022, gilt im Budocentrum der Sportvereinigung Polizei Hamburg (SVP) wieder die 3G Regelung. Die Budoabteilung der SVP setzt damit den zweiten Öffnungsschritt aufgrund der Beschlüsse des Hamburger Senats vom 04. März 2022 um.

„In geschlossenen Räumen ersetzt eine FFP2-Maskenpflicht weitestgehend das 2G-Plus-Zugangsmodell. In Gaststätten, Beherbergungsbetrieben, bei körpernahen Dienstleistungen und Sport in geschlossenen Räumen gilt zusätzlich 3G“, siehe: www.hamburg.de/coronavirus/.

Abgesehen von den bestehenden Ausnahmeregelungen müssen Sporttreibende im Budocentrum Hamburg geimpft, genesen oder(mit einem Testnachweis aus einem Testzentrum) getestet sein.

Im Budocentrum Hamburg bleibt es laut Vorstand zunächst bei der bisherigen Onlineanmeldung und den Kapazitätsbeschränkungen. Weitere Änderungen werden zeitnah bekannt gegeben.

Ab Montag, 07. März 2022, gilt im Budocentrum der Sportvereinigung Polizei Hamburg wieder die 3G Regelung.

Text / Foto: Andreas Rasche (SVP)