Corona: 2G Regel im Budocentrum Hamburg

Ab Samstag, 20. November 2021, gilt laut Hamburger Senatsbeschluss vom 16. November 2021, die Corona 2G Regel für Sport in geschlossenen Räumen, Schwimmbäder und Fitness-Studios. Dies gilt somit auch für die Räumlichkeiten der Budoabteilung der Sportvereinigung der Polizei Hamburg (SVP) im Budocentrum Hamburg sowie in der Sporthalle auf der Veddel.

Die Budoabteilung der SVP setzt die Maßnahmen ab dem 20. November 2021 um. Ab dann dürfen nur noch geimpfte und genesene Personen bzw. die beschriebenen Ausnahmen am Sportbetrieb teilnehmen. Das bedeutet auch, dass dann Umkleiden, Duschen und Sauna für den genannten Personenkreis wieder geöffnet sind. Die 2G-Regelung gilt ebenfalls für unser Vereinsrestaurant Budopoint.

In der Verordnung steht weiter: „Zusätzlich wird eine tägliche Testpflicht für ungeimpftes Personal eingeführt. Die Ausnahme für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre bleibt bestehen. Sie gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können“.

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Darüber hinaus bleiben der jetzige Trainingsplan und die bekannte Online-Anmeldung bis auf Weiteres bestehen. Die Kontaktdatenaufnahme (digital oder analog) ist auf dem Gelände sowie in unserem Vereinsrestaurant Budopoint verbindlich. Die Nutzung der Luca App zur verschlüsselten Kontaktdatenübermittlung ist bei uns möglich.

Der Vorstand der Budoabteilung der SVP

Corona: Ab 20.11.21 gilt 2G im Budocentrum Hamburg